Erklärung zur Barrierefreiheit

MUNIPOLIS s.r.o., als Anbieter von Websites und mobilen Anwendungen für öffentliche Stellen, verpflichtet sich, seine Websites und mobilen Anwendungen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

In Deutschland setzen das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 die EU-Richtlinie 2102 für die Bundesebene um.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.munipolis.de und die mobile App MUNIPOLIS.

Einhaltung der internationalen Normen

Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/2048 der Kommission vom 20. Dezember 2018 über eine harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen sind diese Websites und mobilen Anwendungen unter Bezugnahme auf die folgenden Normen zu entwickeln:

Stand der Barrierefreiheit

Diese Websites und mobilen Anwendungen erfüllen die Anforderungen an die Zugänglichkeit, die in der einschlägigen Richtlinie und den einschlägigen internationalen Normen festgelegt sind, mit Ausnahme der unten aufgeführten Inhalte.

Alternative Verfahren zur Beschaffung von Informationen

Wenn es Informationen auf der Website/ mobile Anwendung gibt, auf die nicht zugegriffen werden kann oder die nicht zugänglich sind, stellt der Anbieter gemäß Abschnitt 4(7) des Gesetzes eine alternative Möglichkeit zur Verfügung, die Informationen zu erhalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich an den Content Manager zu wenden. Der Content Manager wird sich bemühen, dem Nutzer die entsprechenden Informationen nach Möglichkeit in einer für ihn geeigneten Form zur Verfügung zu stellen.

Ausarbeitung der Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 10. September 2020 abgegeben.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 01. November 2023 überprüft.

Diese Erklärung wurde in Übereinstimmung auf der Grundlage ihrer eigenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Diese Website wird von MUNIPOLIS s.r.o. verwaltet. Rückmeldungen zur Zugänglichkeit der Website/Mobilanwendung und zu den Informationen, die darauf zu finden sind, sollten an info@munipolis.de gerichtet werden.

Verfahren für die Einreichung einer Beschwerde

Jeder kann bei dem Verpflichteten eine Beschwerde/Meldung einreichen und Abhilfe verlangen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass eine von dem Verpflichteten verwaltete Website oder mobile Anwendung nicht den Anforderungen entspricht.

Jeder kann einen Vorschlag machen, indem er sich an folgende Adresse wendet:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Auf Landesebene gibt es entsprechende Durchsetzungs- oder Beschwerdestellen. Fragen Sie hierfür bitte bei der für Ihr Bundesland zuständigen Überwachungsstelle nach.

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